GHS (Global Harmonisiertes System zur Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien)
Laut Beschluss des Europäischen Parlaments und Rates ist ab dem 1.12.2010 die Kennzeichnung von Chemikalien auf der Verpackung gemäß der GHS-Verordnung ((EG) Nr. 1272/2008) umzusetzen. Für die
Herstellung der dazu benötigten Etiketten ist ein Drucksystem mit mindestens zwei Farben, Rot und Schwarz, notwendig. Hinzu kommt die hohe Haltbarkeit und UV-Festigkeit, Seewasserfestigkeit und
Acetonbeständigkeit als Anforderung an das Etikettenmaterial.
Diese Faktoren werden von keinem weiteren Drucksystem ausser unserem gewährleistet, auch nicht von einem Thermotransferverfahren wie weit verbreitet angenommen.
Für die Herstellung benötigtet man ein Digitaldruckverfahren mit einer thermohärtenden Tinte.
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